Entsprechend des Partnerschaftsgedankens wird von staatlicher Seite für jedes Operationelle Programm ein Begleitausschuss eingesetzt. Ein Begleitausschuss kann jedoch auch für mehrere Operationelle Programme eingesetzt werden. In dessen Arbeit sollen neben den staatlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen auch die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie weitere wichtige repräsentative Partner einbezogen werden. Das Gremium hat sich der effizienten und ordnungsgemäßen Programmdurchführung zu vergewissern. Da der Begleitausschuss u. a. über die Ausgestaltung der einzelnen Fördermaßnahmen sowie die Auswahlkriterien für Projekte berät und auch den jährlich der Kommission vorzulegenden Durchführungsbericht billigt, wird durch die breite Einbeziehung der Partner eine schnelle Rückkoppelung zwischen den durchführenden Verwaltungen und den Adressaten der Förderung erreicht.
Um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitskräfte im Binnenmarkt zu verbessern und damit zur Hebung der Lebenshaltung beizutragen, wird der Europäische Sozialfonds (ESF) eingesetzt. Sein Ziel ist es, innerhalb der Gemeinschaft die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern sowie die Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und an die Veränderung der Produktionssysteme insbesondere durch berufliche Bildung und Úmschulung zu erleichtern. Er ist ein wichtiger Hebel der Gemeinschaft zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und der Politik für Wachstum und Beschäftigung. Die Bundesrepublik Deutschland erhielt im Förderzeitraum 2000-2006 Zuschüsse aus dem ESF in Höhe von rund 12 Mrd. Euro. Für das Land Brandenburg stellte die EU aus dem Sozialfonds 730 Mio. Euro bereit. In der neuen Förderperiode 2007-2013 stehen der Bundesrepublik Deutschland 26,3 Mrd. dem Land Brandenburg 625 Mio. zur Verfügung.
Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Gemeinschaft beizutragen.
Der EFRE unterstützt insbesondere die Investitionsförderung. Sein Einsatzspektrum umfasst drei große Bereiche:
Die Europäische Beschäftigungsstrategie ist ein wesentliches und im EG-Vertrag (Art. 125ff.) verankertes Instrument zur Koordinierung der nationalen Beschäftigungspolitiken auf Europäischer Ebene. Mit deren Annahme im Jahr 1997 haben die Mitgliedstaaten jedoch nicht ihre beschäftigungspolitischen Kompetenzen an die EU abgetreten. Neue Impulse erhielt die Beschäftigungsstrategie durch die Ausrichtung der Lissabon-Strategie auf dauerhaftes Wachstum und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen. Heute erstreckt sich der Prozess, der wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung zusammenfasst, auf einen dreijährigen Zeitraum (2005-2008). Er basiert zunächst auf den in den beschäftigungspolitischen Leitlinien gemeinsam vereinbarten Prioritäten für die Mitgliedstaaten, die ihrerseits in ihren nationalen Reformprogrammen beschreiben, wie sie die Orientierungen der Leitlinien im nationalen Kontext umsetzen wollen. Die tatsächlich erzielten Fortschritte werden von der Kommission auf einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Ebene überprüft, bewertet und so aufbereitet, dass der Rat weitere Maßnahmen ergreifen bzw. Schlussfolgerungen für die nachfolgenden Beschäftigungsleitlinien ziehen kann.
Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern ist eine im EG-Vertrag (Artikel 2 und 3) verankerte horizontale Aufgabe der Gemeinschaft, die sie in allen Politiken und Tätigkeiten verfolgt. Bei Förderungen des ESF haben sowohl die Kommission als auch jeder Mitgliedstaat sicher zu stellen, dass der Gleichstellungsaspekt stets berücksichtigt wird.
Gender-Mainstreaming ist ein Konzept der EU-Gleichstellungspolitik. Es verlangt, sämtliche zu ergreifenden Maßnahmen stets hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Lebenssituationen von Frauen und Männern zu prüfen und erforderlichenfalls neu zu überdenken. Ziel ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.
Mit ihrer Kohäsionspolitik will die EU die harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes fördern (Artikel 158 EG-Vertrag). Erreicht werden soll das über die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Insbesondere geht es darum, die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen Europas abzubauen sowie den Rückstand der am meisten benachteiligten Gebiete zu verringern. Die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds stehen dafür als gemeinschaftliche Förderinstrumente zur Verfügung. Im Zeitraum 2007-2013 sind sie mit 308 Mrd. Euro ausgestattet und auf die folgenden drei vorrangigen Ziele ausgerichtet:
Ab 2007 erhält der Aspekt der territorialen Kohäsion eine größere Bedeutung als bisher. Er berücksichtigt die spezifischen geographischen Gegebenheiten, Probleme und Potentiale beim Fördermitteleinsatz. Im Rahmen der Kohäsionspolitik unterstützt die EU die Mitgliedstaaten bei deren innerstaatlichen Maßnahmen und integriert auf diese Weise europäische Ziele.
Die Strukturfondsförderungen der Europäischen Union erfordern grundsätzlich eine Mitfinanzierung, d.h. eine nationale Kofinanzierung aus innerstaatlichen öffentlichen oder auch privaten Quellen. Dadurch wird die Reichweite der Gemeinschaftsmittel erhöht. Im Ergebnis der Verhandlungen zum Operationellen Programm steht fest, welchen Finanzierungsanteil die EU übernimmt. Demzufolge stellt der Fördermittelgeber bei ESF-kofinanzierten Projekten entweder die komplettierte Finanzierung bereit (EU-Anteil plus nationale Kofinanzierung) oder er macht den Nachweis von Kofinanzierungsmitteln durch den Förderungsnehmer zur Voraussetzung für die Bewilligung von Sozialfondsmitteln.
Dieses Dokument ist von jedem Mitgliedstaat zur Vorbereitung des Strukturfondseinsatzes auf der Grundlage der strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft zu erarbeiten. Es soll gewährleisten, dass der spätere Einsatz der EU-Fonds den strategischen Kohäsionsleitlinien entspricht und zugleich die gemeinschaftlichen Prioritäten mit den im nationalen Reformprogramm beschlossenen Maßnahmen in Übereinstimmung gebracht werden. Der nationale strategische Rahmenplan stellt den Bezugsrahmen für sämtliche Operationellen Programme des jeweiligen Staates dar.
Das nationale Reformprogramm ist eine Komponente der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Jeder Mitgliedstaat beschreibt in seinem nationalen Programm, wie er die Beschäftigungspolitischen Leitlinien umsetzen und damit Wachstum und Beschäftigung stärken will.
Die Maßnahmen der Fonds werden in Form von Operationellen Programmen (OP's) durchgeführt. Das Operationelle Programm (OP) ist ein von nationaler Seite erstelltes und von der Europäischen Kommission geprüftes und genehmigtes Planungsdokument. Für die Förderperiode 2007-2013 ist für jeden der zum Einsatz kommenden Fonds ein OP zu erstellen. Die OP's fügen sich in den nationalen strategischen Rahmenplan ein, sie enthalten eine Entwicklungsstrategie und benennen strategische Prioritäten zur Bekämpfung der identifizierten Probleme. In einem OP sind die zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat bzw. der Region (Bundesland) ausgehandelten Bedingungen in thematischer, finanzieller und administrativer Hinsicht für eine EU-Beteiligung an innerstaatlichen Fördermaßnahmen im Zeitraum 2007-2013 verbindlich festgelegt. Auf der Grundlage eines OP fließen die Brüsseler Zuschüsse und werden die daraus mitzufinanzierenden Förderungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene konzipiert und eingeleitet.
Von europäischer Seite ist für den Strukturfondseinsatz ein dreistufiges Planungsverfahren vorgeschrieben. Es umfasst die notwendigen Abstimmungen auf EU-Ebene sowie zwischen dieser und dem jeweiligen Mitgliedstaat bzw. Region (Bundesland). Im Kern geht es dabei sowohl um die strategische Ausrichtung der Strukturfonds auf die Gemeinschaftsprioritäten im siebenjährigen Förderzeitraum als auch um die Festlegung der thematischen, finanziellen und verfahrenstechnischen Bedingungen für die EU-Beteiligung an den Förderungen in den Mitgliedstaaten und Regionen. Unterschieden werden die Planungsstufen strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, nationaler strategischer Rahmenplan und Operationelles Programm.
Die ESF-Umsetzung erfolgt nach den EU-Vorschriften im Rahmen der Partnerschaft, d.h. in enger Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen relevanten Beteiligten. Partnerschaft in diesem Sinne zielt darauf ab, den vorhandenen Sachverstand zusammen zu führen, um mit den eingesetzten Fördermitteln möglichst große Effekte erzielen zu können und eine hohe Transparenz herstellen zu können. Das betrifft zum einen die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat bzw. der Region. Zum andern sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, entsprechend ihren Regeln und Gepflogenheiten die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der regionalen oder lokalen Ebene, mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern, mit Organisationen, die sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen, usw. zu organisieren. Dieser partizipative Ansatz erstreckt sich auf die Ausarbeitung, Durchführung, Begleitung und Bewertung des Operationellen Programms. Institutionalisiert wird die Partnerschaft auf regionaler Ebene im „Begleitausschuss".
Die beiden Strukturfonds sind die wichtigsten kohäsionspolitischen Förderinstrumente der Europäischen Union - der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Ihre Funktion ist keineswegs auf einen bloßen Finanztransfer von Brüssel an die nationalen oder regionalen Haushalte der Mitgliedstaaten beschränkt. Aus den Strukturfonds fließen die Fördergelder vielmehr nur im Rahmen einer vorher abgestimmten Ziel- und Ressourcenplanung. Seit 2007 zählen der EAGFL (jetzt ELER) und der FIAF (jetzt EFF) nicht mehr zu den Strukturfonds.
In den strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft legt der Rat der Europäischen Union den Orientierungsrahmen für den Einsatz der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds in den kommenden Jahren fest. Darin sind die politischen Prioritäten zur Förderung einer ausgewogenen, harmonischen und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinschaft bestimmt, die von den Mitgliedstaaten und Regionen bei der Ausarbeitung ihrer nationalen und regionalen Programme zu berücksichtigen sind. Die strategischen Kohäsionsleitlinien bilden die Basis für die weiteren Stufen des Planungsverfahrens.
Die ordnungsgemäße und effektive Umsetzung des Sozialfonds stellt an die beteiligten öffentlichen Einrichtungen zusätzliche Anforderungen. Diese können über das Instrument „Technische Hilfe" aus dem EU-Fonds mitfinanziert werden. Insbesondere kommen dafür solche Aktivitäten in Betracht, die für die Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle der Operationellen Programme notwendig sind - z. B. Beratung, Studien, Informationsmaßnahmen, EDV-gestütztes Verwaltungs- und Kontrollsystem. Im Rahmen der Ziele „Konvergenz" und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" sind die dafür verfügbaren Fördermittel auf höchstens 4% des Gesamtbetrags eines Operationellen Programms begrenzt.
Die Verwaltungsbehörde ist die vom Mitgliedstaat bzw. einer Region (Bundesland) benannte Stelle, die das betreffende Operationelle Programm verwaltet. Dabei kann es sich um eine nationale, regionale oder lokale Behörde oder öffentliche oder private Stelle handeln. Die Verwaltungsbehörde für den ESF in Brandenburg ist im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) angesiedelt.
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