Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im März ein ESF-Programm gestartet, mit dem die Sozialwirtschaft in Deutschland gestärkt und für die Zukunft fit gemacht werden soll. Im Rahmen des Programms sollen gezielte Konzepte zur Personalentwicklung erarbeitet und umgesetzt werden, um den Herausforderungen, mit denen die Sozialwirtschaft aufgrund des demografischen Wandels konfrontiert ist, wirkungsvoll zu begegnen und die Qualität sozialer Dienstleistungen zu sichern. Dafür werden 40 Millionen EURO bereitgestellt.
Gefördert werden:
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig:
1. Interessenbekundung:
Die ESF-Regiestelle bei der BAGFW (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege) ruft voraussichtlich zweimal pro Jahr unter www.esf.de und auf ihrer eigenen Website www.bagfw-esf.de zur Einreichung von Interessenbekundungen auf. Die Regiestelle bietet inhaltliche und fördertechnische Unterstützung an. Eine Steuerungsgruppe bevotet danach die Projekte.
2. Hauptantragstellung
Die von der Steuerungsgruppe ausgewählten Projektträger werden von der Regiestelle informiert und zur Hauptantragstellung beim Bundesverwaltungsamt aufgefordert. Bei der Antragstellung bietet die Regiestelle inhaltliche Beratung an. Die fördertechnische Beratung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt. Das Bundesverwaltungsamt entscheidet nach Prüfung der Anträge abschließend darüber, welche Projekte bewilligt werden.
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