Mit 110 Millionen Euro aus ESF- und Bundesmitteln fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den nächsten Jahren die Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft. Ziel dieses neuen Programms ist es, durch geeignete Praxisbeispiele Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren, wie betriebliche Akteure die Beschäftigungssituation von Frauen nachhaltig verbessern können.
In den letzten Jahren hat es bereits eine Vielzahl von Gleichstellungsinitiativen unterschiedlicher Akteure gegeben, aber noch immer ist der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern sehr hoch. Frauen sind zumeist in Branchen mit niedrigeren Verdienstniveaus und seltener in Führungspositionen vertreten. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftebedarfs bedarf es weiterer Anstrengungen zur besseren Ausschöpfung der Beschäftigungspotenziale von Frauen. Die Bundesinitiative zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft wurde gemeinsam mit dem deutschen Gewerkschaftsbund und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände entwickelt.
Zielgruppe sind Frauen in Beschäftigung.
Antragsberechtigt sind Sozialpartner sowie grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Verbände und Forschungseinrichtungen. Es handelt sich um eine Projektförderung, Privatpersonen können keinen Antrag stellen.
Zur Gleichstellung und zur Überwindung von Lohnunterschieden von Frauen und Männern in der Wirtschaft können Projekte in folgenden Handlungsfeldern gefördert werden:
Anträge können fortlaufend gestellt werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe werden Interessenbekundungen eingereicht, die im Rahmen regelmäßiger Auswahlrunden (etwa alle 3 Monate) durch die Steuerungsgruppe votiert werden. Projekte, deren Interessenbekundungen positiv bewertet wurden, werden aufgefordert, bei der Bewilligungsstelle - dem Bundesverwaltungsamt Köln - einen Förderantrag zu stellen.
Interessenbekundungen (Anträge) sind jederzeit möglich.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse: bundesinitiative@bmas.bund.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gruppe Soziales Europa (GS 1)
Birgitta Berhorst
Tel.: 030 18 527-4376
E-Mail: bundesinitiative@bmas.bund.de
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