direkt zum Inhalt
EU-Fahne
Sprachauswahl: deutsche Flagge
   Sie sind hier: Home » Bildungsscheck Brandenburg

Bildungsscheck für Brandenburger Beschäftigte

Logo Bildungsscheck Brandenburg Ab sofort können Beschäftigte im Land Brandenburg für ihre berufliche Weiterbildung einen Bildungsscheck  erhalten.

 

Der  Bildungsscheck ist ein Beitrag des Landes zur persönlichen Berufs- und Lebensplanung. So können die Beschäftigten eigenverantwortlich - auch unabhängig von Weiterbildungsangeboten ihres Arbeitgebers - ihr Wissen aktualisieren und erweitern.

 

Mit dem Bildungsscheck Brandenburg wird ein Zuschuss von bis zu 500 € für die individuelle berufliche Weiterbildung gewährt.

 

Der Bildungsscheck wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.

 

Der Bildungsscheck wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.

 

 

  • Was ist ein Bildungsscheck?

 

Ein Bildungsscheck ist bares Geld wert

 

 

 

Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung - individuell und  unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz und Arbeitgeber.

 

Der Bildungsscheck fördert die individuelle berufliche Weiterbildung wie folgt: Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr.

 

Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 10 % für:

 

  • 1. Beschäftigte in Elternzeit
  • 2. Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms „Kommunalkombi"
  • 3. Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten.

 

Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 30 % für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.

 

 

  • Was bringt Ihnen ein Bildungsscheck?

 

 Ein Bildungsscheck bringt Ihnen Vorteile im Beruf

  

  • Sie können Ihre eigenen Qualifikationen passgenau weiter entwickeln - mittel- und langfristig.
  • Berufliche Weiterbildung unterstützt Ihre Karriereplanung und die Gestaltung Ihres Berufs- und Lebenswegs.
  • Berufliche Weiterbildung erhält und verbessert Ihre Chancen am Arbeitsmarkt.
  • Der Bildungsscheck hilft Ihnen bei einer beruflichen Neuorientierung.

 

 

  • Wer kann einen Bildungsscheck beantragen?

 

Einen Bildungsscheck können (fast) alle Beschäftigten bekommen

  

Einen Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg bekommen, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

 

Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin Pflichtbeiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

 

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (Ausnahme: Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi)
  • Auszubildende und Studierende,
  • Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III erhalten (Ausnahme: Personen, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten, sog. „Aufstocker"; in bestimmten Fällen Personen, die während der Kurzarbeit Leistungen nach SGB III erhalten)

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie in den FAQ (englisch: Frequently asked questions - deutsch: Häufig gestellte Fragen).

 

Bitte beachten Sie auch:

Erwerbstätige, deren  zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 EUR nicht übersteigt, können die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für ihre berufliche Weiterbildung nutzen. Informationen finden Sie hier: www.bildungspraemie.info.

 

 

  • Wie bekommen Sie einen Bildungsscheck?

 

Ein Bildungsscheck kann ganz einfach beantragt werden

 

 

 

Wichtig: ZUERST sich beraten lassen, DANN zur Weiterbildung anmelden!

 

 

 

 

 

SCHRITT 1 - Beratungsstellen kontaktieren

  

Kontaktieren Sie eine der Beratungsstellen per E-Mail oder rufen Sie an:

 

Die Bildungsscheck-Telefonnummer

- 0331 600 23 33 -

  

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LASA GmbH  Brandenburg GmbH beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Auf Wunsch wird Ihnen ein persönlicher Beratungstermin in einer der aufgeführten Beratungsstellen organisiert.

 

Die Bildungsscheck-Hotline erreichen Sie:

Montag - Donnerstag von 8-18 Uhr

Freitag von 8-14 Uhr

am 2. Sonnabend im Monat von 11-15 Uhr

 

 

SCHRITT 2 - Kursangebot wählen

  

Bei persönlicher Beratung wählen Sie gemeinsam mit der Weiterbildungsberaterin / dem Weiterbildungsberater das passende Kursangebot aus.

 

 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem Land Brandenburg sehr wichtig. Deswegen haben Sie bei telefonischer Beratung die Wahl:

Entweder  Sie lassen sich zunächst ein „Weiterbildungspaket" zuschicken: Dieses beinhaltet alle für die Beantragung des Bildungsschecks notwendigen Unterlagen, inkl. einer Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung, die Sie aus Datenschutzgründen unterschreiben müssen. Die Erklärung schicken Sie dann zusammen mit den übrigen notwendigen Unterlagen an die LASA Brandenburg GmbH zurück. Anschließend erfolgt die telefonische Beratung. Ihr ausgefüllter und gültiger Bildungsscheck wird Ihnen nach dem Beratungsgespräch zugeschickt.

Oder Sie entscheiden sich für die sofortige Beratung. Sie bekommen das „Weiterbildungspaket" zugeschickt, inkl. eines Bildungsschecks, den Sie noch ausfüllen müssen, und einer Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung. Auf diesem Bildungsscheck sind die von Ihnen gemeinsam mit der Beratungsstelle ausgewählten Weiterbildungsanbieter aufgeführt. Die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung schicken Sie zusammen mit den übrigen notwendigen Unterlagen unterschrieben zurück. Ihr Bildungsscheck wird nun „freigeschaltet". 

 

Ihr Bildungsscheck ist ein halbes Jahr ab Datum der Freischaltung gültig. In diesem Zeitraum muss der Kurs beginnen, für den Sie Ihren Bildungsscheck einsetzen möchten.

 

 

SCHRITT 3 - Kurs besuchen

  

Was Sie mit Kursbeginn beachten müssen, erfahren Sie im Beratungsgespräch bei der LASA Brandenburg GmbH (SCHRITT 1). Ihren vollständig ausgefüllten Bildungsscheck legen Sie bei Kursbeginn dem Weiterbildungsanbieter, den Sie ausgewählt haben und der auf dem Bildungsscheck benannt ist, vor. Dieser überprüft, ob Ihr Bildungsscheck gültig ist. Hierfür weisen Sie sich bitte dem Weiterbildungsanbieter gegenüber durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass aus.

 

Damit Ihr Weiterbildungsanbieter Ihren Bildungsscheck gegenüber der LASA Brandenburg GmbH abrechnen kann, weisen Sie nach, dass Sie Ihren Eigenanteil bezahlt haben. Was Sie dabei zu beachten haben, erfahren Sie im Beratungsgespräch (SCHRITT 1).

 

Ihrem Kursbesuch steht nun nichts mehr im Weg.  

 

 

  • Wie wird ein Bildungsscheck abgerechnet?

 

Das ist ganz einfach: Die Abrechnung des von Ihnen eingereichten Bildungsschecks übernimmt Ihr Weiterbildungsanbieter für Sie.

 

 

Information für  Bildungsträger:

 

Die Einlösung und Abrechnung des Bildungsschecks ist in drei Schritten erledigt:

 

SCHRITT 1 - Bildungsscheck im Online-Portal der LASA prüfen,

 

SCHRITT 2 - Bildungsscheck und Zahlungsnachweis nach Kursende einsammeln,

 

SCHRITT 3 - Bildungsscheck und Zahlungsnachweis über das Online-LASA-Portal einreichen und abrechnen.

 

Die Rückerstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von zwei  Wochen durch die LASA Brandenburg GmbH. 

 

 

  • Was wird gefördert?

 

Ein Bildungsscheck ist vielseitig einsetzbar

  

 

Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen beruflichen Weiterbildung, zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung. Sie bestimmen selbst, ob und wann Sie sich beruflich weiterbilden - unabhängig von Ihrem Betrieb.

 

Wenn Ihr Betrieb für Sie eine berufliche Weiterbildung in Betracht zieht und dafür eine Förderung haben möchte, kann er sich ebenfalls an die LASA GmbH Brandenburg wenden. Für diese Fälle gibt es nicht den Bildungsscheck, wohl aber andere Fördermöglichkeiten speziell für Unternehmen.

 

Gefördert wird die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung in Form eines Zuschuss zu Kursgebühren. Bitte beachten Sie: Prüfungsentgelte, Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder ähnliches können nicht gefördert werden.

  

Eine berufliche Weiterbildung kann z.B. eine spezielle Software-Schulung umfassen (Auto-CAD für Ingenieure), branchenspezifisches Spezialwissen (Bsp: CNC-Zusatzqualifikationen, Sprachkenntnisse Wirtschaftsenglisch) oder sogenannte Soft-Skill-Schulungen (Rhetorik, Mitarbeiterführung).

 

Im Beratungsgespräch mit dem Weiterbildungspersonal der LASA Brandenburg GmbH wird Ihr beruflicher Qualifizierungsbedarf abgeklärt:

  • Was sind Ihre persönlichen Voraussetzungen - z.B. anhand der Fragen: Was können Sie, welche Schul- oder Berufsabschlüsse bzw. welche Berufserfahrung bringen Sie mit und wo liegen Ihre Stärken bzw. Schwächen?
  • Welche Ziele wollen Sie mit der geplanten Weiterbildung erreichen - möchten Sie Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten auf den neuesten Stand bringen, vielleicht sogar um beruflich aufzusteigen? Möchten Sie sich weiterqualifizieren z.B. durch ein berufsbegleitendes Studium? Oder bereiten Sie, z.B. nach einer Elternzeit, Ihre Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz vor?
  • Welche Möglichkeiten haben Sie? In der Weiterbildungsberatung bekommen Sie ausführliche Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten und Hinweise, was Sie bei der Auswahl Ihrer Weiterbildung beachten sollten.

 

Gemeinsam mit Ihrer Beraterin / Ihrem Berater wählen Sie inhaltlich und / oder regional (z.B. auf dem Arbeitsweg gelegen) passende Weiterbildungskurse aus. Die Anbieter dieser Kurse werden auf dem Bildungsscheck vermerkt. Sie können entscheiden, bei welchem dieser Anbieter Sie Ihren Bildungsscheck einlösen.

 

 

  • Was wird nicht gefördert?

 

Ein Bildungsscheck ist für vieles, aber nicht für alles einsetzbar

 

Generell gilt: Kursentgelte im Sinne des Bildungsschecks sind nur die reinen Teilnahmegebühren. Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder gesondert ausgewiesene teilnehmerbezogene Kosten für Lehr- und Lernmittel sind nicht förderfähig.

 

Bitte beachten Sie, dass folgende Weiterbildungsangebote nicht im Rahmen des Bildungsschecks förderfähig sind:

  • Angebote, zur Erholung, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung,
  • Angebote der sportlichen oder künstlerischen Betätigung,
  • arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, wie z.B. Maschinenbedienerschulungen und Trainings zum Verkauf spezifischer Produkte,
  • Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind,
  • Kurse zum Erwerb von Fahrerlaubnissen,
  • Kurse, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind.

 

Nicht förderfähig sind darüber hinaus generell Qualifizierungsmaßnahmen:

  • die als Einzelunterricht durchgeführt werden,
  • zur Regelung der Betriebsnachfolge,
  • für berufsabschlussbezogene Qualifikationen, die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähig sind.

 

Ihre Teilnahme an dem ausgewählten Kurs ist nicht förderfähig, wenn Sie hierfür eine anderweitige Förderung aus Landes- oder Bundesmitteln oder im Rahmen europäischer Förderprogramme (z.B. Grundtvig) erhalten.

 

Die mit dem Bildungsscheck geförderte berufliche Weiterbildung kann, sofern es sich um anerkannte Bildungsurlaubsseminare handelt, im Rahmen einer Bildungsfreistellung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz in Anspruch genommen werden:  Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für die berufliche Weiterbildung zur Verfügung.  Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich, der Lohn wird währenddessen weitergezahlt. Das MBJS veröffentlicht regelmäßig das Gesamtverzeichnis anerkannter Veranstaltungen zur Bildungsfreistellung im Land Brandenburg unter http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/61285.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in den FAQ.

 

 

  • Welche Höhe hat der Zuschuss in Form des Bildungsschecks?

 

 Ihr Wissen ist uns was wert

  

 

Sie bekommen einen Zuschuss von maximal 500 € pro Bildungsscheck. Voraussetzung ist, dass Sie einen Teil der Kursgebühren selber tragen.

 

Der Bildungsscheck fördert die individuelle berufliche Weiterbildung wie folgt:

Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 10 % für:

  • 1. Beschäftigte in Elternzeit
  • 2. Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms „Kommunalkombi"
  • 3. Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten.

 

Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 30 % für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.

 

Dass Sie Ihre Eigenbeteiligung gezahlt haben, weisen Sie bitte beim Bildungsträger vor Kursbeginn nach.

 

Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden.

 

 

  • Wer berät mich?

 

Beratung zum Bildungsscheck bekommen Sie unkompliziert und schnell

 

Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich an das Team Bildungsscheck bei der LASA Brandenburg GmbH.

 

Schreiben Sie eine E-Mail an bildungsscheck@lasa-brandenburg.de oder rufen Sie an:

 

- 0331 6002 333 -

 

Die Bildungsscheck-Hotline erreichen Sie:

Montag - Donnerstag von 8-18 Uhr

Freitag von 8-14 Uhr

am 2. Sonnabend im Monat von 11-15 Uhr

Kontakt:  bildungsscheck@lasa-brandenburg.de

 

Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen folgende Beratungsstellen zur Verfügung:

 

Team Bildungsscheck

LASA Brandenburg GmbH

Wetzlarer Straße 54

14482 Potsdam

Sprechzeiten:  Montag - Donnerstag von 8-18 Uhr

Freitag von 8-14 Uhr

am 2. Sonnabend im Monat von 11-15 Uhr

 

Regionalbüro Ost-Brandenburg (Frankfurt (Oder))

LASA Brandenburg GmbH

Im Technologiepark 1

15236 Frankfurt (Oder)

Sprechzeiten:       jeden 1. Dienstag im Monat 14-18 Uhr

 

Regionalbüro Mitte-Brandenburg (Schönefeld)

LASA Brandenburg GmbH

Mittelstraße 7

12529 Schönefeld

Sprechzeiten:       jeden 1. Dienstag im Monat 14-18 Uhr

 

Regionalbüro Nordwest-Brandenburg (Neuruppin)

LASA Brandenburg GmbH

Alt Ruppiner Allee 40

16816 Neuruppin

Sprechzeiten:       jeden 2. Dienstag im Monat 14-18 Uhr

 

Regionalbüro Nordost-Brandenburg (Eberswalde)

LASA Brandenburg GmbH

Alfred-Nobel-Str. 1

16225 Eberswalde

Sprechzeiten:       jeden 3. Dienstag im Monat 14-18 Uhr

 

Regionalbüro Süd-Brandenburg (Cottbus)

LASA Brandenburg GmbH

Am Turm 14

03046 Cottbus

Sprechzeiten:       jeden 4. Dienstag im Monat 14-18 Uhr

  

 

  • Sonstige Informationen

 

Informationen zum Bildungsscheck finden Sie auch hier:

 

Information für Bildungsträger:

Werben Sie mit dem Bildungsscheck-Logo und weisen Sie Ihre Bildungsteilnehmer/innen sowie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit zum Bildungsscheck auf die Förderung durch das Land und den Europäischen Sozialfonds hin! - Das Bildungsscheck-Logo ist für Sie kostenlos und steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung. Informationen zur Verwendung des Logos und weitere Hinweise zum Bildungsscheck-Verfahren finden Sie im Dokument "Information für Bildungsträger - Merkblatt Bildungsscheck".

 

Beratungsstellen zur „Bildungsprämie" des Bundes:

 

 

 


Drucken

Datum der letzten Änderung: 15.03.2010



Zur Förderung der Durchlässigkeit werden im Land Brandenburg Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds eingesetzt.»»


Die EU-Kommission hat in dieser Woche mit Europa 2020 eine Strategie vorgestellt, die beschreibt, „was wir heute und morgen tun müssen, um die Wirtschaft auf den richtigen Weg zu bringen.“ »»


Die Richtlinie Transnationalität steht ab sofort auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Polnisch und Spanisch zum Download zur Verfügung.»»


Information und Beratung zur Förderung transnationaler Projekte aus dem ESF erhalten Sie bei der BBJ Consult AG. Nächster Antragstermin ist der 31. März 2010.»»


Das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung hat am 21. Januar 2010 mit einer Auftaktveranstaltung in Madrid begonnen.»»


Arbeitspolitisches Programm Brandenburg 2009/2010 - Übersicht Förderprogramme des Landes Brandenburg, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.»»