Kultur 2007-2013
Das Programm Kultur 2007-2013 fördert die Mobilität von und den Austausch zwischen Kulturschaffenden und Künstlern in Europa. Außerdem soll das Programm dazu beitragen, die Schaffung künstlerischer Produkte zu fördern und diese zu verbreiten. Das Programm ist auf langfristig angelegte, künstlerische Großprojekte bzw. große und europaweit gut vernetzte Kulturorganisationen ausgerichtet.
Kultur und Medien
Aktionsbereich 1: Unterstützung kultureller Projekte
1.1 - Mehrjährige Kooperationsprojekte
Jedes Kooperationsprojekt umfasst mindestens sechs Akteure aus sechs verschiedenen Teilnehmerländern des Programms. Zweck des Kooperationsprojekts ist es, eine Vielfalt von Akteuren aus einem oder mehreren Kulturbereichen für verschiedene mehrjährige Aktivitäten — die bereichsspezifisch oder bereichsübergreifend sein können, aber ein gemeinsames Ziel haben müssen — zusammen zu bringen. Jedes Kooperationsprojekt dient der Durchführung einer Reihe strukturierter, mehrjähriger Aktivitäten. Gefördert werden 16 Projekte mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten, die Förderung beträgt dabei min. 200 000 € und max. 500 000 € pro Jahr (degressive Gestaltung). Die Projektförderung wird für eine Dauer von 3-5 Jahren gewährt.
1.2.1 - Kooperationsmaßnahmen
Das Programm unterstützt kulturelle Kooperationsmaßnahmen — bereichsspezifischer oder bereichsübergreifender Art — zwischen europäischen Akteuren. Hierbei werden Kreativität und Innovation ein vorrangiger Platz eingeräumt. Insbesondere werden Projekte gefördert, die neue Kooperationsmöglichkeiten erproben, um sie langfristig auszubauen. Jedes Projekt wird im Rahmen einer Partnerschaft konzipiert und durchgeführt, der mindestens drei Kulturakteure aus drei verschiedenen Teilnehmerländern angehören, unabhängig davon, ob diese Akteure aus einem oder mehreren Kulturbereichen stammen. Gefördert werden 5 Projekte mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten, die Förderung beträgt dabei min. 50 000 € und max. 200 000 € pro Jahr (degressive Gestaltung). Die Projektförderung wird für eine Dauer von maximal 24 Monaten gewährt.
1.2.2 - Literarische Übersetzungsprojekte
Verlage können Übersetzungsförderung für jeweils bis zu zehn europäische literarische Werke aus dem Bereich Belletristik beantragen. Förderfähig sind Werke der Prosaliteratur, unabhängig ihrer literarischen Gattung (Romane, Erzählungen, Kurzgeschichten, Theaterstücke, Dichtung, Comics usw.).
1.3 - Sondermaßnahmen
Der spezifische Charakter dieser Maßnahmen besteht darin, dass sie breit angelegt sein sollten, bei den Bürgern Europas auf große Resonanz stoßen und dazu beitragen, das Gefühl der Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft stärker ins Bewusstsein zu rücken. Die Projekte sollen das Verständnis für die kulturelle Vielfalt der Mitgliedstaaten sowie für den interkulturellen und internationalen Dialog zu wecken. Zu den Sondermaßnahmen gehören unter anderem Kooperationsprojekte mit Drittländern, Preise für europäisches Kulturerbe, Literatur oder Architektur, Zuschüsse zu den „Kulturhauptstädten Europas“ oder Gedenkveranstaltungen von europaweiter Bedeutung. Gefördert werden bis zu 60% der förderfähigen Kosten.
Aktionsbereich 2: Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
Mit Betriebskostenzuschüssen werden Einrichtungen gefördert, die sich auf eine oder mehrere der folgenden Weisen für die kulturelle Zusammenarbeit einsetzen:
Die Einrichtungen müssen eine echte europäische Dimension aufweisen. Gefördert werden bis zu 80% der förderfähigen Kosten.
Aktionsbereich 3: Unterstützung für Analysen, für die Sammlung und Verbreitung von Informationen sowie für Maßnahmen zur Maximierung der Wirkungen der Projekte im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
3.1 - Unterstützung der nationalen Kulturkontaktstellen
Die nationalen Kulturkontaktstellen sind die nationalen Ansprechpartner für die lokalen, regionalen und nationalen Kulturakteure im jeweiligen Land (siehe CCPs in Europa). Sie haben die Aufgabe:
3.2 - Unterstützung für Analysen im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
Unterstützt werden Studien und Analysen im Bereich der europäischen kulturellen Zusammenarbeit und der Kulturpolitik. Damit soll das Wissen über europaweite kulturelle Kooperationen erweitert werden und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Ganz besonderes Gewicht werden Projekte zur Erhebung und Auswertung statistischer Daten erhalten.
Ausschreibungen in diesem Aktionsbereich finden in unregelmäßigen Abständen statt.
Für das Jahr 2008 ist keine Ausschreibung vorgesehen.
Öffentliche oder private Akteure, die hauptsächlich im kulturellen Bereich tätig sind.
Die Zuschüsse werden anhand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und von Ausschreibungen vergeben. Gefördert werden entweder anteilig Personal- und Sachkosten, Betriebskosten und Preiswettbewerbe. Bei Anteilsfinanzierungen werden je nach Maßnahmeart zwischen 50 und 80 % der förderfähigen Kosten bzw. bis zu einer vorgegebenen Maximalsumme gefördert.
400 Millionen Euro
Unterstützung kultureller Aktivitäten (Aktionsbereich 1):
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Ansprechpartner: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm Kultur (2007-2013)
Bedingte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA Nr. 09/2006
Avenue du Bourget, 1 (BOUR, 4/13)
B-1140 Brüssel
Belgien
E-Mail: EACEA-P5@ec.europa.eu
oder:
Cultural Contact Point Germany: www.ccp-deutschland.de
ESF-Technische Hilfe - EUROPA DIREKT
Ergebnisse der Projektauswahl für Kooperationsprojekte mit China und Indien: Die Europäische Kommission hat die Auswahlergebnisse der von 2007 bis 2009 geförderten Projekte in Förderbereich 1.3 Kooperationsprojekte mit China und Indien bekannt gegeben. Insgesamt werden 13 Projekte gefördert, acht in Kooperation mit China, drei mit Indien und zwei mit Partnern aus beiden Drittstaaten. Unter den ausgewählten Vorschlägen befindet sich auch das Projekt "China moves - coop Europe", eingereicht vom Tanzhaus nrw., die werkstatt e.V. (Düsseldorf).
Die Türkei nimmt am KULTUR-Programm teil - Am 29. Juni 2007 unterzeichnete die türkische Regierung das Memorandum of Understanding mit der Europäischen Kommission über die Teilnahme am KULTUR-Programm (2007-2013). Damit hat sie der Zahlung eines Beitrages in den Kulturetat der EU zugestimmt, so dass türkische Kultureinrichtungen, Organisationen, Kommunen etc. gleichberechtigt mit Akteuren aus den Mitgliedstaaten von EU-Zuschüssen aus dem KULTUR-Programm profitieren können.
Downloads :
- Programmhandbuch Kultur 2007-2013-
- Arbeitsplan im Kulturbereich 2008-2010-
» Neuer Ideenwettbewerb für mehr Vielfalt und Zusammenhalt in Brandenburgs Städten _mehr
» "Website der Agentur für Gleichstellung im ESF geht an den Start" _mehr
» "Bundesinitiative zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft - Antragstellung jederzeit möglich" _mehr
» "Bildungsscheck für Beschäftigte in Brandenburg" _mehr
» Neue Antragsfrist für die zweite Förderrunde zur Richtlinie Transnationalität des MASGF _mehr
» Unterstützung für die Partnersuche - Die EU-Website zur Suche nach Projektpartnern - Search Tool _mehr
» "Broschüre zum aktuellen Arbeitspolitischen Programm erschienen" _mehr
» "Kompetenzentwicklung in Kunst und Kultur - Neue Förderrichtlinie des MWFK veröffentlicht" _mehr
» "INNOPUNKT Initiative - Mehr Durchlässigkeit in der Berufsbildung" _mehr
» MASGF: "ESF-Fördergrundsätze Brandenburg 2007-2013" Neue Version auf Grund der Änderung der Verwaltungsvorschriften _mehr
» Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im März "Richtlinie zur Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft" gestartet _mehr
» Transnationale Maßnahmen: Bundesministerium für Arbeit veröffentlicht Förderrichtlinie zu "IdA - Integration durch Austausch" ... _mehr
» Das Operationelle Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007-2013 können Sie sich hier herunter laden .... _mehr
» Weiterbildungsangebote im Ausland finden Sie in der gemeinsamen Kursdatenbank von Comenius und Grundtvig _mehr
» Aktuelle Veranstaltungen _mehr