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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Drei Fragezeichen

Wo finde ich Informationen und Ansprechpartner zur Förderung des ESF?

Die Förderprogramme und Ansprechpartner sind im Arbeitspolitischen Programm veröffentlicht. Darüber hinaus finden Sie Informationen auf den Seiten dieser Homepage in den jeweiligen Rubriken unter ESF in Brandenburg und in der Rubrik Links zu Förderprogrammen unter ESF Arbeitshilfen.

 

 

Wo finde ich aktuelle Informationen zur Umsetzung des ESF im Land Brandenburg?

Aktuelle Informationen finden Sie auf dieser Homepage. Weitere Aktuelle Informationen stellt Ihnen die Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Service mit der zweimonatlich erscheinenden Publikation BRANDaktuell sowie dem Newsletter zur Verfügung.

 

 

Bei wem kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragstellung erfolgt über die zuständigen Bewilligungsstellen:

 

 

Die Ansprechpartner sind in den jeweiligen Förderprogrammen im Arbeitspolitischen Programm zu finden.

 

 

Können auch Einzelpersonen ESF-Fördermittel beantragen? 

In der Regel können je nach Ausgestaltung des Förderprogramms juristische Personen des  privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften mit einem Standort, einer Betriebsstätte oder mit örtlicher Zuständigkeit im Land Brandenburg ESF-Fördermittel beantragen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Unternehmen, Vereine und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung handeln. Unternehmen sind in der Regel auch dann antragsberechtigt, wenn es sich bei diesen nicht um juristische Personen oder Personengesellschaften handelt.

 

Eine Ausnahme bildet der Bildungsscheck. Diesen erhalten Einzelpersonen nach einer Beratung. Ansonsten werden Einzelpersonen im Rahmen der ESF-Förderung als Teilnehmer/innen einer Maßnahme bzw. eines Projektes durch ESF-Mittel unterstützt. 

 

 

Wie aufwendig ist die Antragstellung?

Die Beantragung, Bewilligung und Abrechnung von Fördermitteln bei der LASA Brandenburg GmbH und dem Landesamt für Soziales und Versorgung erfolgt elektronisch über das jeweilige Online-Portal.

 

Der Zugang dazu ist erreichbar über:

 

Dort ist auch eine Kurzanleitung zum Umgang mit den Formularen im Portal hinterlegt.

 

Zu jeder Antragstellung gehören grundsätzlich ein Projektkonzept und eine detaillierte Finanzplanung für die Dauer des Projektes. Die Finanzpläne sind als Muster im Internet in Form von Excel-Tabellen hinterlegt und sollten vor einer Online-Antragstellung ausgefüllt werden.

 

 

Wo kann ich mich zu Fachbegriffen informieren?

Die verschiedenen Fachbegriffe, die im Zusammenhang mit dem ESF und der Europäischen Union stehen, werden Ihnen im Glossar auf dieser Homepage erläutert.

 

 

Ist auf dieser Website die Antwort auf Ihre Frage nicht zu finden, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gern weiter.

 


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Datum der letzten Änderung: 17.11.2009



Zur Förderung der Durchlässigkeit werden im Land Brandenburg Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds eingesetzt.»»


Die EU-Kommission hat in dieser Woche mit Europa 2020 eine Strategie vorgestellt, die beschreibt, „was wir heute und morgen tun müssen, um die Wirtschaft auf den richtigen Weg zu bringen.“ »»


Die Richtlinie Transnationalität steht ab sofort auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Polnisch und Spanisch zum Download zur Verfügung.»»


Information und Beratung zur Förderung transnationaler Projekte aus dem ESF erhalten Sie bei der BBJ Consult AG. Nächster Antragstermin ist der 31. März 2010.»»


Das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung hat am 21. Januar 2010 mit einer Auftaktveranstaltung in Madrid begonnen.»»


Arbeitspolitisches Programm Brandenburg 2009/2010 - Übersicht Förderprogramme des Landes Brandenburg, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.»»