direkt zum Inhalt
EU-Fahne
Sprachauswahl: deutsche FlaggeSprachauswahl: englische Flagge
   Sie sind hier: Home » Kultur 2007-2013

Kultur 2007-2013

Logo Kultur 2007-2013

 

 

 

 

  • Das Programm

Das Programm Kultur 2007-2013 fördert die Mobilität von und den Austausch zwischen Kulturschaffenden und Künstlern in Europa. Außerdem soll das Programm dazu beitragen, die Schaffung künstlerischer Produkte zu fördern und diese zu verbreiten. Das Programm ist auf langfristig angelegte, künstlerische Großprojekte bzw. große und europaweit gut vernetzte Kulturorganisationen ausgerichtet. 

 

  • Förderbereich

Kultur und Medien

 

  • Ziele

  • Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten
  • Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen
  • Förderung des interkulturellen Dialogs

 

  • Förderfähige Maßnahmen

 
Aktionsbereich 1: Unterstützung kultureller Projekte

 

1.1 - Mehrjährige Kooperationsprojekte
Jedes Kooperationsprojekt umfasst mindestens sechs Akteure aus sechs verschiedenen Teilnehmerländern des Programms. Zweck des Kooperationsprojekts ist es, eine Vielfalt von Akteuren aus einem oder mehreren Kulturbereichen für verschiedene mehrjährige Aktivitäten - die bereichsspezifisch oder bereichsübergreifend sein können, aber ein gemeinsames Ziel haben müssen - zusammen zu bringen. Jedes Kooperationsprojekt dient der Durchführung einer Reihe strukturierter, mehrjähriger Aktivitäten. Gefördert werden 16 Projekte mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten, die Förderung beträgt dabei min. 200 000 € und max. 500 000 € pro Jahr (degressive Gestaltung). Die Projektförderung wird für eine Dauer von 3-5 Jahren gewährt. 

 

1.2.1 - Kooperationsmaßnahmen
Das Programm unterstützt kulturelle Kooperationsmaßnahmen - bereichsspezifischer oder bereichsübergreifender Art - zwischen europäischen Akteuren. Hierbei werden Kreativität und Innovation ein vorrangiger Platz eingeräumt. Insbesondere werden Projekte gefördert, die neue Kooperationsmöglichkeiten erproben, um sie langfristig auszubauen. Jedes Projekt wird im Rahmen einer Partnerschaft konzipiert und durchgeführt, der mindestens drei Kulturakteure aus drei verschiedenen Teilnehmerländern angehören, unabhängig davon, ob diese Akteure aus einem oder mehreren Kulturbereichen stammen. Gefördert werden 5 Projekte mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten, die Förderung beträgt dabei min. 50 000 € und max. 200 000 € pro Jahr (degressive Gestaltung). Die Projektförderung wird für eine Dauer von maximal 24 Monaten gewährt.

 

1.2.2 - Literarische Übersetzungsprojekte

Verlage können Übersetzungsförderung für jeweils bis zu zehn europäische literarische Werke aus dem Bereich Belletristik beantragen. Förderfähig sind Werke der Prosaliteratur, unabhängig ihrer literarischen Gattung (Romane, Erzählungen, Kurzgeschichten, Theaterstücke, Dichtung, Comics usw.).


1.3 - Sondermaßnahmen
Der spezifische Charakter dieser Maßnahmen besteht darin, dass sie breit angelegt sein sollten, bei den Bürgern Europas auf große Resonanz stoßen und dazu beitragen, das Gefühl der Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft stärker ins Bewusstsein zu rücken. Die Projekte sollen das Verständnis für die kulturelle Vielfalt der Mitgliedstaaten sowie für den interkulturellen und internationalen Dialog zu wecken. Zu den Sondermaßnahmen gehören unter anderem Kooperationsprojekte mit Drittländern, Preise für europäisches Kulturerbe, Literatur oder Architektur, Zuschüsse zu den „Kulturhauptstädten Europas" oder Gedenkveranstaltungen von europaweiter Bedeutung. Gefördert werden bis zu 60% der förderfähigen Kosten.

 

 
Aktionsbereich 2: Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen

 

Mit Betriebskostenzuschüssen werden Einrichtungen gefördert, die sich auf eine oder mehrere der folgenden Weisen für die kulturelle Zusammenarbeit einsetzen:

  • durch Wahrnehmung von Vertretungsaufgaben auf Gemeinschaftsebene;
  • durch Sammlung oder Verbreitung von Informationen, um die europaweite gemeinschaftliche kulturelle Zusammenarbeit zu erleichtern;
  • durch Vernetzung von Kultureinrichtungen auf europäischer Ebene;
  • durch die Mitwirkung an der Durchführung kultureller Kooperationsprojekte oder Ausübung der Rolle eines europäischen Kulturbotschafters.

Die Einrichtungen müssen eine echte europäische Dimension aufweisen. Gefördert werden bis zu 80% der förderfähigen Kosten.

 

 

Aktionsbereich 3: Unterstützung für Analysen, für die Sammlung und Verbreitung von Informationen sowie für Maßnahmen zur Maximierung der Wirkungen der Projekte im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

 

3.1 - Unterstützung der nationalen Kulturkontaktstellen

Die nationalen Kulturkontaktstellen sind die nationalen Ansprechpartner für die lokalen, regionalen und nationalen Kulturakteure im jeweiligen Land (siehe CCPs in Europa). Sie haben die Aufgabe:

  • für das Programm einzutreten;
  • den Zugang zum Programm zu erleichtern und möglichst viele Fachleute und Kulturakteure für die Teilnahme an Projekten zu gewinnen;
  • für wirksame Verbindungen zu den verschiedenen Kulturfördereinrichtungen in den Mitgliedstaaten zu sorgen;
  • gegebenenfalls Informationen über andere Gemeinschaftsprogramme, die für Kulturprojekte offen sind, bereitzustellen.

In diesem Aktionsbereich finden keine offenen Ausschreibungen statt.

 
3.2 - Unterstützung für Analysen im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
Unterstützt werden Studien und Analysen im Bereich der europäischen kulturellen Zusammenarbeit und der Kulturpolitik. Damit soll das Wissen über europaweite kulturelle Kooperationen erweitert werden und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Ganz besonderes Gewicht werden Projekte zur Erhebung und Auswertung statistischer Daten erhalten.

Ausschreibungen in diesem Aktionsbereich finden in unregelmäßigen Abständen statt.

 

  • Zielgruppe

Öffentliche oder private Akteure, die hauptsächlich im kulturellen Bereich tätig sind.

 

  • Art der Förderung

Die Zuschüsse werden anhand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und von Ausschreibungen vergeben. Gefördert werden entweder anteilig Personal- und Sachkosten, Betriebskosten und Preiswettbewerbe. Bei Anteilsfinanzierungen werden je nach Maßnahmeart zwischen 50 und 80 % der förderfähigen Kosten bzw. bis zu einer vorgegebenen Maximalsumme gefördert.

 

  • Gesamtbudget

400 Millionen Euro

 

  • Bewerbungsfristen

Unterstützung kultureller Aktivitäten (Aktionsbereich 1):

  • Aktionsbereich 1.1 - Mehrjährige Kooperationsprojekte - Über die Antragsfrist für das Jahr 2010 informieren wir Sie, sobald diese feststeht
  • Aktionsbereich 1.2.1 - Kooperationsprojekte - Über die Antragsfrist für das Jahr 2010 informieren wir Sie, sobald diese feststeht
  • Aktionsbereich 1.2.2 - Literarische Übersetzungen: Antragsfrist 2010 abgelaufen 
  • Aktionsbereich 1.3 - Kulturelle Zusammenarbeit mit und in Drittländern: 01.05.2010 


Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Aktionsbereich 2)

  • Jährlicher Betriebskostenzuschuss für auf europäischer Ebene tätige kulturelle Einrichtungen. Über die Antragsfrist für das Jahr 2010 informieren wir Sie, sobald diese feststeht
  • Partnerschaftsvereinbarungen für auf europäischer Ebene tätige kulturelle Einrichtungen - Über die Antragsfrist für das Jahr 2010 informieren wir Sie, sobald diese feststeht

 

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier.

 

  • Antragstellung

Ansprechpartner: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm Kultur 2007-2013
Bedingte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA Nr. 09/2006
Avenue du Bourget, 1 (BOUR, 4/13)
B-1140 Brüssel
Belgien

E-Mail: EACEA-P5@ec.europa.eu

 

oder:

Cultural Contact Point Germany: http://ccp-deutschland.de/

 

  • Beratung

ESF-Technische Hilfe - EUROPA DIREKT


Drucken


Webseite des BMAS mit Geschichten von Menschen die durch den ESF unterstützt wurden »»


Informationen zu den ESF-Bundesprogrammen und deren Umsetzung »»


Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 zur Förderung der aktiven Bürgerschaft»»


Aktuelle Informationen rund um Europa, zum ESF sowie zum Thema Beschäftigung finden Sie hier»»


Bildungsscheck für Beschäftigte in Brandenburg»»