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Das Programm Kultur 2007-2013 fördert die Mobilität von und den Austausch zwischen Kulturschaffenden und Künstlern in Europa. Außerdem soll das Programm dazu beitragen, die Schaffung künstlerischer Produkte zu fördern und diese zu verbreiten. Das Programm ist auf langfristig angelegte, künstlerische Großprojekte bzw. große und europaweit gut vernetzte Kulturorganisationen ausgerichtet.
Kultur und Medien
Aktionsbereich 1: Unterstützung kultureller Projekte
1.1 - Mehrjährige Kooperationsprojekte
Jedes Kooperationsprojekt umfasst mindestens sechs Akteure aus sechs verschiedenen Teilnehmerländern des Programms. Zweck des Kooperationsprojekts ist es, eine Vielfalt von Akteuren aus einem oder mehreren Kulturbereichen für verschiedene mehrjährige Aktivitäten - die bereichsspezifisch oder bereichsübergreifend sein können, aber ein gemeinsames Ziel haben müssen - zusammen zu bringen. Jedes Kooperationsprojekt dient der Durchführung einer Reihe strukturierter, mehrjähriger Aktivitäten. Gefördert werden 16 Projekte mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten, die Förderung beträgt dabei min. 200 000 € und max. 500 000 € pro Jahr (degressive Gestaltung). Die Projektförderung wird für eine Dauer von 3-5 Jahren gewährt.
1.2.1 - Kooperationsmaßnahmen
Das Programm unterstützt kulturelle Kooperationsmaßnahmen - bereichsspezifischer oder bereichsübergreifender Art - zwischen europäischen Akteuren. Hierbei werden Kreativität und Innovation ein vorrangiger Platz eingeräumt. Insbesondere werden Projekte gefördert, die neue Kooperationsmöglichkeiten erproben, um sie langfristig auszubauen. Jedes Projekt wird im Rahmen einer Partnerschaft konzipiert und durchgeführt, der mindestens drei Kulturakteure aus drei verschiedenen Teilnehmerländern angehören, unabhängig davon, ob diese Akteure aus einem oder mehreren Kulturbereichen stammen. Gefördert werden 5 Projekte mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten, die Förderung beträgt dabei min. 50 000 € und max. 200 000 € pro Jahr (degressive Gestaltung). Die Projektförderung wird für eine Dauer von maximal 24 Monaten gewährt.
1.2.2 - Literarische Übersetzungsprojekte
Verlage können Übersetzungsförderung für jeweils bis zu zehn europäische literarische Werke aus dem Bereich Belletristik beantragen. Förderfähig sind Werke der Prosaliteratur, unabhängig ihrer literarischen Gattung (Romane, Erzählungen, Kurzgeschichten, Theaterstücke, Dichtung, Comics usw.).
1.3 - Sondermaßnahmen
Der spezifische Charakter dieser Maßnahmen besteht darin, dass sie breit angelegt sein sollten, bei den Bürgern Europas auf große Resonanz stoßen und dazu beitragen, das Gefühl der Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft stärker ins Bewusstsein zu rücken. Die Projekte sollen das Verständnis für die kulturelle Vielfalt der Mitgliedstaaten sowie für den interkulturellen und internationalen Dialog zu wecken. Zu den Sondermaßnahmen gehören unter anderem Kooperationsprojekte mit Drittländern, Preise für europäisches Kulturerbe, Literatur oder Architektur, Zuschüsse zu den „Kulturhauptstädten Europas" oder Gedenkveranstaltungen von europaweiter Bedeutung. Gefördert werden bis zu 60% der förderfähigen Kosten.
Aktionsbereich 2: Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
Mit Betriebskostenzuschüssen werden Einrichtungen gefördert, die sich auf eine oder mehrere der folgenden Weisen für die kulturelle Zusammenarbeit einsetzen:
Die Einrichtungen müssen eine echte europäische Dimension aufweisen. Gefördert werden bis zu 80% der förderfähigen Kosten.
Aktionsbereich 3: Unterstützung für Analysen, für die Sammlung und Verbreitung von Informationen sowie für Maßnahmen zur Maximierung der Wirkungen der Projekte im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
3.1 - Unterstützung der nationalen Kulturkontaktstellen
Die nationalen Kulturkontaktstellen sind die nationalen Ansprechpartner für die lokalen, regionalen und nationalen Kulturakteure im jeweiligen Land (siehe CCPs in Europa). Sie haben die Aufgabe:
In diesem Aktionsbereich finden keine offenen Ausschreibungen statt.
3.2 - Unterstützung für Analysen im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
Unterstützt werden Studien und Analysen im Bereich der europäischen kulturellen Zusammenarbeit und der Kulturpolitik. Damit soll das Wissen über europaweite kulturelle Kooperationen erweitert werden und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Ganz besonderes Gewicht werden Projekte zur Erhebung und Auswertung statistischer Daten erhalten.
Ausschreibungen in diesem Aktionsbereich finden in unregelmäßigen Abständen statt.
Öffentliche oder private Akteure, die hauptsächlich im kulturellen Bereich tätig sind.
Die Zuschüsse werden anhand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und von Ausschreibungen vergeben. Gefördert werden entweder anteilig Personal- und Sachkosten, Betriebskosten und Preiswettbewerbe. Bei Anteilsfinanzierungen werden je nach Maßnahmeart zwischen 50 und 80 % der förderfähigen Kosten bzw. bis zu einer vorgegebenen Maximalsumme gefördert.
400 Millionen Euro
Unterstützung kultureller Aktivitäten (Aktionsbereich 1):
Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Aktionsbereich 2)
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Ansprechpartner: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm Kultur 2007-2013
Bedingte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA Nr. 09/2006
Avenue du Bourget, 1 (BOUR, 4/13)
B-1140 Brüssel
Belgien
E-Mail: EACEA-P5@ec.europa.eu
oder:
Cultural Contact Point Germany: http://ccp-deutschland.de/
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