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JUGEND IN AKTION

Youth in Action

 

 

 

 

  • Das Programm

Das Programm JUGEND IN AKTION fördert Aktionen für junge Menschen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene  und soll dazu beitragen, dass junge Menschen in Europa einen Sinn für persönliche Verantwortung, Eigeninitiative, Interesse für andere und eine aktive Bürgerschaft entwickeln. Das Programm ist ausgerichtet auf die Förderung des nicht formalen und informellen Lernens und ergänzt damit die Ziele in anderen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union, insbesondere im Bereich des lebenslangen Lernens. 

 

  • Förderbereich

Jugend

 

  • Ziele

Die allgemeinen Ziele des Programms JUGEND IN AKTION sind:

  • Förderung des Bürgersinns junger Menschen im Allgemeinen und ihres europäischen Bürgersinns im Besonderen;
  • Entwicklung der Solidarität und Förderung der Toleranz unter jungen Menschen, insbesondere zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts der Europäischen Union;
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen jungen Menschen in verschiedenen Ländern;
  • Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Systeme zur Unterstützung der Aktivitäten junger Menschen und der Kompetenzen der Organisationen der Zivilgesellschaft im Jugendbereich;
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich.

 

Die allgemeinen Ziele werden auf Projektebene unter Berücksichtigung folgender Prioritäten umgesetzt:

  • European Citizenship
  • Partizipation Jugendlicher
  • Kulturelle Vielfalt
  • Einbeziehung Jugendlicher mit begrenzten Möglichkeiten

 

  • Aktionsbereiche

Aktionsbereich 1 - Jugend für Europa

(dezentrale Antragstellung)

Mit dieser Aktion werden der Jugendaustausch, Jugendinitiativen und Projekte und Aktivitäten zur Beteiligung am demokratischen Leben unterstützt: 

Aktionsbereich 1.1 - Jugendbegegnungen (vorrangig multilaterale, aber auch bi- oder trinationale)

Aktionsbereich 1.2 - Jugendinitiativen (selbstorganisierte Projekte zu einer breiten Palette von Themen)

Aktionsbereich 1.3 - Jugenddemokratieprojekte (Beteiligung von Jugendlichen an Diskussions- und Entscheidungsprozessen im demokratischen System)

 

Aktionsbereich 2 - Europäischer Freiwilligendienst

(dezentrale Antragstellung)

Mit dieser Aktion wird unterstützt:

  • Der individuelle europäische Freiwilligendienst
  • Der Europäische Freiwilligendienst für Gruppen
  • Die Schulung und Betreuung junger Freiwilliger und Koordinierung der Aktivitäten der verschiedenen Partner

Unterstützt werden individuelle internationale Freiwilligentätigkeiten von Jugendlichen (gemeinnützig, nicht gewinnorientiert und nicht bezahlt) mit einer Dauer von 2 Monaten bis zu einem Jahr. Teilnehmen können Jugendliche zwischen 18 und 30 Jahren. Die Jugendlichen werden von einer akkreditierten Entsendeorganisation unterstützt bei ihrer Suche nach einer passenden Aufnahmeorganisation.

Unterstützt werden auch Freiwilligenprojekte von Gruppen von Jugendlichen, welche auf lokaler, regionaler, nationaler, europaweiter oder internationaler Ebene in Bereichen wie Kultur, Sport, Katastrophenschutz, Umwelt, Entwicklungshilfe u.ä. aktiv sind.

Unterstützt werden Freiwilligentätigkeiten

...in den Programmländern,

...in benachbarten Partnerländern,

...in sonstigen Ländern weltweit.

 

Aktionsbereich 3 - Jugend in der Welt

3.1. Zusammenarbeit mit den benachbarten Nachbarländern der Europäischen Union

(dezentrale Antragstellung)

Mit dieser Aktion wird der multilaterale (in Ausnahmefällen auch: bilaterale) Jugendaustausch mit den Nachbarländern der Europäischen Union, der Russischen Föderation und den westlichen Balkanstaaten unterstützt. Teilnehmen können  grundsätzlich Jugendliche zwischen 13 und 25 Jahren. Bezuschusst werden können u.a. die sprachliche und interkulturelle Vorbereitung.

 

3.2. Zusammenarbeit mit sonstigen Partnerländern weltweit

(zentrale Antragstellung)

Mit dieser Aktion wird die jugendpolitische Zusammenarbeit mit anderen Ländern, der Austausch von in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen und ihre Ausbildung sowie der Aufbau von Partnerschaften und Netzen von Jugendorganisationen gefördert.

Unterstützt werden multilaterale und bilaterale Jugendaustauschmaßnahmen zu Themen von gemeinsamen Interesse zwischen Teilnehmerländern des Programms und anderen Ländern (Länder, welche nicht als Partnerländer der EU definiert sind.) 

 

Aktionsbereich 4 - Unterstützungssysteme für junge Menschen

(überwiegend zentrale Antragstellung) 

  • 4.1 - Förderung von Einrichtungen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig sind (ENGOs)
  • 4.2 - Unterstützung des Europäischen Jugendforums
  • 4.3 - Ausbildung und Vernetzung von Akteuren in der Jugendarbeit (dezentrale Antragstellung!)
  • 4.4 - Projekte zur Förderung von Innovation und Qualität in Konzepten in der europäischen Jugendarbeit
  • 4.5 - Informationsmaßnahmen für junge Menschen und in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätige
  • 4.6 - Partnerschaften mit regionalen oder lokalen Einrichtungen
  • 4.7 - Unterstützung der Programmstrukturen, insbesondere der Nationalen Agenturen
  • 4.8 - Valorisierung (Informationen zur Verbreitung und Überprüfung der Programmergebnisse)

 

Aktionsbereich 5 - Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich

(überwiegend zentrale Antragstellung) 

  • 5.1 - Begegnungen von jungen Menschen mit Verantwortlichen der Jugenpolitik (dezentrale Antragstellung)
  • 5.2 - Unterstützung von Tätigkeiten zur Verbesserung des Verständnisses und des Kenntniserwerbs

 

  • Zielgruppe

Jugendliche (zwischen 13 und 30 Jahren), im Bereich Jugendpolitik tätige Personen, Jugendorganisationen, NGOs.

 

  • Art der Förderung

Die Art der Förderung unterscheidet sich je nach Aktionsbereich. Im Bereich der Mobilitätsaktivitäten (Jugendaustausch etc.) besteht die Förderung überwiegend aus Tagespauschalen und Reisekostenzuschüssen.  

 

  • Gesamtbudget

885 Mio Euro für die gesamte Laufzeit 2007-2013

 

  • Bewerbungsfristen

Dezentrale Antragsfristen: 

  • 1. Februar für Projekte zwischen dem 01.05. und dem 30.09.
  • 1. April für Projekte zwischen dem 01.07. und 30.11.
  • 1. Juni für Projekte zwischen dem 01.09. und 31.01.
  • 1. September für Projekte zwischen dem 01.12. und 30.04.
  • 1. November für Projekte zwischen dem 01.02. und 31.07.

 

Zentrale Antragsfristen:

  • 1. Februar für Projekte zwischen dem 01.08. und 31.12.
  • 1. Juni für Projekte zwischen dem 01.12. und 30.04.
  • 1. September für Projekte zwischen dem 01.03. und 31.07.

Programmkalender für 2009 - 2013 (Informationen zu den Antragsfristen und Laufzeiten)

 

  • Antragstellung

Grundsätzlich werden alle Projekte dezentral beantragt, bis auf Projekte in der "Aktion 3.2 - Jugend in der Welt. Zusammenarbeit mit anderen Ländern" sowie Projekte in verschiedenen Bereichen der "Aktion 4 - Unterstützungssysteme für junge Menschen", die sich allerdings nur an bestimmte Organisationen wie Europäische NGOs richten. Für die Aktion 3.2 wird es zentrale Aufrufe der Europäische Kommission geben.

 

Informationen über Teilnahmemöglichkeiten

Dezentrale Antragsstellung

Zentrale Antragsstellung

 

Antragsformulare für die dezentrale und zentrale Antragsstellung

 

  • Zuständigkeiten

Dezentrale Antragstellung:                                 

Deutsche Agentur JUGEND für Europa                   

Godesberger Allee 142-148

D-53175 Bonn
Tel.: 0228 9506220
E-Mail: jfe@jfemail.de

http://www.jugendfuereuropa.de/

 

Zentrale Antragstellung:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Youth Department

E-mail: youthhelpdesk@ec.europa.eu

Website: http://eacea.ec.europa.eu/youth/index_de.php

 

  • Beratung

ESF-Technische Hilfe - EUROPA DIREKT

 


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