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Das Programm JUGEND IN AKTION fördert Aktionen für junge Menschen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene und soll dazu beitragen, dass junge Menschen in Europa einen Sinn für persönliche Verantwortung, Eigeninitiative, Interesse für andere und eine aktive Bürgerschaft entwickeln. Das Programm ist ausgerichtet auf die Förderung des nicht formalen und informellen Lernens und ergänzt damit die Ziele in anderen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union, insbesondere im Bereich des lebenslangen Lernens.
Jugend
Die allgemeinen Ziele des Programms JUGEND IN AKTION sind:
Die allgemeinen Ziele werden auf Projektebene unter Berücksichtigung folgender Prioritäten umgesetzt:
Aktionsbereich 1 - Jugend für Europa
(dezentrale Antragstellung)
Mit dieser Aktion werden der Jugendaustausch, Jugendinitiativen und Projekte und Aktivitäten zur Beteiligung am demokratischen Leben unterstützt:
Aktionsbereich 1.1 - Jugendbegegnungen (vorrangig multilaterale, aber auch bi- oder trinationale)
Aktionsbereich 1.2 - Jugendinitiativen (selbstorganisierte Projekte zu einer breiten Palette von Themen)
Aktionsbereich 1.3 - Jugenddemokratieprojekte (Beteiligung von Jugendlichen an Diskussions- und Entscheidungsprozessen im demokratischen System)
Aktionsbereich 2 - Europäischer Freiwilligendienst
(dezentrale Antragstellung)
Mit dieser Aktion wird unterstützt:
Unterstützt werden individuelle internationale Freiwilligentätigkeiten von Jugendlichen (gemeinnützig, nicht gewinnorientiert und nicht bezahlt) mit einer Dauer von 2 Monaten bis zu einem Jahr. Teilnehmen können Jugendliche zwischen 18 und 30 Jahren. Die Jugendlichen werden von einer akkreditierten Entsendeorganisation unterstützt bei ihrer Suche nach einer passenden Aufnahmeorganisation.
Unterstützt werden auch Freiwilligenprojekte von Gruppen von Jugendlichen, welche auf lokaler, regionaler, nationaler, europaweiter oder internationaler Ebene in Bereichen wie Kultur, Sport, Katastrophenschutz, Umwelt, Entwicklungshilfe u.ä. aktiv sind.
Unterstützt werden Freiwilligentätigkeiten
...in den Programmländern,
...in benachbarten Partnerländern,
...in sonstigen Ländern weltweit.
Aktionsbereich 3 - Jugend in der Welt
3.1. Zusammenarbeit mit den benachbarten Nachbarländern der Europäischen Union
(dezentrale Antragstellung)
Mit dieser Aktion wird der multilaterale (in Ausnahmefällen auch: bilaterale) Jugendaustausch mit den Nachbarländern der Europäischen Union, der Russischen Föderation und den westlichen Balkanstaaten unterstützt. Teilnehmen können grundsätzlich Jugendliche zwischen 13 und 25 Jahren. Bezuschusst werden können u.a. die sprachliche und interkulturelle Vorbereitung.
3.2. Zusammenarbeit mit sonstigen Partnerländern weltweit
(zentrale Antragstellung)
Mit dieser Aktion wird die jugendpolitische Zusammenarbeit mit anderen Ländern, der Austausch von in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen und ihre Ausbildung sowie der Aufbau von Partnerschaften und Netzen von Jugendorganisationen gefördert.
Unterstützt werden multilaterale und bilaterale Jugendaustauschmaßnahmen zu Themen von gemeinsamen Interesse zwischen Teilnehmerländern des Programms und anderen Ländern (Länder, welche nicht als Partnerländer der EU definiert sind.)
Aktionsbereich 4 - Unterstützungssysteme für junge Menschen
(überwiegend zentrale Antragstellung)
Aktionsbereich 5 - Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich
(überwiegend zentrale Antragstellung)
Jugendliche (zwischen 13 und 30 Jahren), im Bereich Jugendpolitik tätige Personen, Jugendorganisationen, NGOs.
Die Art der Förderung unterscheidet sich je nach Aktionsbereich. Im Bereich der Mobilitätsaktivitäten (Jugendaustausch etc.) besteht die Förderung überwiegend aus Tagespauschalen und Reisekostenzuschüssen.
885 Mio Euro für die gesamte Laufzeit 2007-2013
Dezentrale Antragsfristen:
Zentrale Antragsfristen:
Programmkalender für 2009 - 2013 (Informationen zu den Antragsfristen und Laufzeiten)
Grundsätzlich werden alle Projekte dezentral beantragt, bis auf Projekte in der "Aktion 3.2 - Jugend in der Welt. Zusammenarbeit mit anderen Ländern" sowie Projekte in verschiedenen Bereichen der "Aktion 4 - Unterstützungssysteme für junge Menschen", die sich allerdings nur an bestimmte Organisationen wie Europäische NGOs richten. Für die Aktion 3.2 wird es zentrale Aufrufe der Europäische Kommission geben.
Antragsformulare für die dezentrale und zentrale Antragsstellung
Dezentrale Antragstellung:
Deutsche Agentur JUGEND für Europa
Godesberger Allee 142-148
D-53175 Bonn
Tel.: 0228 9506220
E-Mail: jfe@jfemail.de
http://www.jugendfuereuropa.de/
Zentrale Antragstellung:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Youth Department
E-mail: youthhelpdesk@ec.europa.eu
Website: http://eacea.ec.europa.eu/youth/index_de.php
ESF-Technische Hilfe - EUROPA DIREKT

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