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PROGRESS

  • Das Programm

PROGRESS

 

  • Förderbereich

Beschäftigung

 

  • Ziele

Das Programm PROGRESS (Programme for Employment and Social Solidarity) fördert die Ziele der sozialpolitischen Agenda und wird flankierend zum ESF eingesetzt. Die sozialpolitische Agenda ist Teil des integrierten europäischen Ansatzes, um die in Lissabon skizzierte wirtschaftliche und soziale Erneuerung zu einem wissensbasierten, starken Wirtschaftsraum erreichen zu können.

Über das PROGRESS-Programm beabsichtigt die EU Kommission, ihre Rolle beim Vorschlagen von Gemeinschaftsstrategien zu stärken und EU-Ziele zu konkretisieren: Die europäischen Impulse sollen wirksamer in nationale Politik umgesetzt und die tatsächliche Anwendung des geltenden EU-Rechts in ganz Europa gewährleistet werden. Weitere Ziele stellen die Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten und die Stärkung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft dar. Das Programm ist in fünf Unterprogramme gegliedert.

 

  • Förderfähige Maßnahmen

  • Analytische Aktivitäten
    Das Verständnis für Themen der sozialpolitischen Agenda soll verbessert, ein Beitrag zur Umsetzung geleistet und die Koordinierung mit anderen EU Politikfeldern und -strategien verbessert werden.
  • Aktivitäten, um voneinander zu lernen
    Hier geht es um den Austausch von Informationen, Sensibilisierung sowie die Ermittlung und Förderung bewährter Verfahren. Monitoring und Evaluierung sollen  helfen, den aktuellen Stand der Dinge in den Mitgliedstaaten festzustellen und somit die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts zu verbessern.
  • Aktivitäten zur Unterstützung der Hauptakteure
    Hier sollen der Austausch von Good Practice gefördert, die gemeinsame Nutzung von Informationen und präventive Sensibilisierungsmaßnahmen unterstützt sowie Diskussionsprozesse angeregt werden, etwa durch die Einrichtung von Arbeitsgruppen, EU-weite Vernetzung oder die Finanzierung von Expertennetzwerken.

 

  • Zielgruppe

Teilnahmeberechtigt sind alle öffentlichen und/oder privaten Stellen, Einrichtungen und Akteure, insbesondere

  • die EU-Mitgliedstaaten,
  • die öffentlichen Arbeitsverwaltungen und -vermittlungen,
  • die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften,
  • im Gemeinschaftsrecht vorgesehene Fachstellen,
  • die Sozialpartner,
  • NRO, insbesondere solche, die auf europäischer Ebene organisiert sind,
  • Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute,
  • Bewertungssachverständige,
  • die nationalen statistischen Ämter,
  • die Medien.

Beteiligung von Drittländern

  • EFTA-/EWR-Länder,
  • die mit der Europäischen Union assoziierten Beitritts-Kandidatenländer sowie
  • die westlichen Balkanländer, die in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingebunden sind.

 

  • Art der Förderung

Zuwendung, Projektfinanzierung, Übernahme der Kosten bis zu 80 %. 

Im Rahmen der Progressaktivitäten werden auch regelmäßig Dienstleistungsaufträge ausgeschrieben. Diese finden Sie hier.

 

  • Gesamtbudget

743.250 Millionen Euro 

 

  • Bewerbungsfristen

Siehe die Fristen der einzelnen Progress-Unterprogramme.  

 

  • Antragstellung

Zuständig ist die Generaldirektion Beschäftigung und Soziales.

Zur Seite mit Informationen zum Programm gelangen Sie hier.

 

  • Beratung

ESF-Technische Hilfe - EUROPA DIREKT


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