direkt zum Inhalt
EU-Fahne
Sprachauswahl: deutsche Flagge
   Sie sind hier: Home » ESF Grundlagen » Querschnittsziele

Querschnittsziele beim Einsatz des ESF im Land Brandenburg

Als Querschnittsziele der EU-Fonds werden Aufgaben bzw. Zielstellungen bezeichnet, die prinzipiell bei der Planung und Umsetzung der Programme und Projekte in den entsprechenden Politikbereichen berücksichtigt werden müssen. Von der Staatengemeinschaft der Europäischen Union (EU) wurde für die EU-Fonds festgelegt, dass Chancengleichheit und Nachhaltigkeit als Querschnittsziele zu beachten und umzusetzen sind.

 

Unter Chancengleichheit versteht die EU die Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Ausrichtung. Dieses Querschnittsziel muss auf allen Stufen der Durchführung der Fondstätigkeit beachtet werden. Dies ist in Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 für den Einsatz der EU-Strukturfonds festgeschrieben. Das heißt, Programmverantwortliche, Bewilligungsstellen und Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, dieses Querschnittsziel zu beachten.

 

Das Querschnittsziel Nachhaltigkeit basiert auf der Zielformulierung der EU. Es soll beim Einsatz der Fondsmittel die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension für eine nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden.

 

Die Landesregierung Brandenburg hat im Operationellen Programm für den ESF-Einsatz in der aktuellen Förderperiode 2007-2013 festgelegt, dass für den Fördermitteleinsatz zusätzlich das Querschnittsziel der Gestaltung des demografischen Wandels zu beachten ist. Damit werden die folgenden drei Querschnittsziele verfolgt:

  

  • Verbesserung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern, einschließlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Landesregierung sichert die chancengerechte Ausrichtung des ESF und den diskriminierungsfreien Zugang zu den Fördermaßnahmen. Die Zuwendungsempfänger von ESF-Fördermitteln werden mit Zuwendungsbescheid verpflichtet, zu dieser Zielstellung aktiv beizutragen. Für benachteiligte und von Ausgrenzung bedrohte Personen bzw. Personengruppen soll der Zugang zu Beschäftigung verbessert und die soziale Eingliederung durch gezielte Fördermaßnahmen befördert werden. Der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kommt besondere Bedeutung zu: Personen, insbesondere Frauen, sollen bei einer familienfreundlichen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach einer Erziehungspause unterstützt werden. Unternehmen sollen beim Aufbau und der Weiterentwicklung familienfreundlicher Betriebsorganisation und flexibler Arbeitszeitmodelle beraten und unterstützt werden. Auf allen Ebenen sollen Wissen und Kompetenzen im Bereich der Chancengleichheit entwickelt werden.

 

 

  • Sicherung der Nachhaltigkeit  

Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in allen drei Dimensionen - ökonomisch, sozial und ökologisch - ist ein Leitprinzip der Arbeitspolitik im Land Brandenburg mit dem ESF. Sie ist mit einem Verständnis von Gerechtigkeit und einer generationenübergreifenden Dimension verbunden. Die Förderung durch den ESF greift dabei insbesondere die soziale Dimension der Nachhaltigkeit auf. Soziale Gerechtigkeit bezieht sich u.a. auf die soziale Integration der Menschen z.B. durch Reduzierung der Arbeitslosigkeit und durch Bekämpfung von Bildungsarmut.

  

  • Gestaltung des demografischen Wandels 

Beim ESF-Einsatz wird grundsätzlich der Beitrag zur Gestaltung des demografischen Wandels beachtet. Sinkende Geburtenraten, Bevölkerungsalterung und Wanderungsbewegungen haben Auswirkungen, die z.B. durch die Förderung altersgerechter und familienfreundlicher Arbeitsbedingungen in Unternehmen und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung berücksichtigt werden. Denn es zeigt sich eine wachsende Nachfrage der Arbeitgeber in Brandenburg nach qualifizierten Arbeitskräften, während gleichzeitig noch eine hohe Arbeitslosigkeit besteht. Deshalb sind Maßnahmen der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens erforderlich, die die Beschäftigungsfähigkeit und die Anpassungsfähigkeit der Menschen unterstützen. Von hoher Relevanz sind auch Maßnahmen, die dazu beitragen, die gut qualifizierten Fach- und Nachwuchskräfte hier in Brandenburg zu halten bzw. ihre Zuwanderung zu befördern. Dabei wird es auch darauf ankommen, dass Brandenburger Unternehmen ihre Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen attraktiv gestalten.

 

Auf der Seite der Staatskanzlei finden Sie weitere Informationen zum Demografischen Wandel und den aktuellen Bericht der Landesregierung.


Drucken

Datum der letzten Änderung: 18.02.2010



Zur Förderung der Durchlässigkeit werden im Land Brandenburg Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds eingesetzt.»»


Die EU-Kommission hat in dieser Woche mit Europa 2020 eine Strategie vorgestellt, die beschreibt, „was wir heute und morgen tun müssen, um die Wirtschaft auf den richtigen Weg zu bringen.“ »»


Die Richtlinie Transnationalität steht ab sofort auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Polnisch und Spanisch zum Download zur Verfügung.»»


Information und Beratung zur Förderung transnationaler Projekte aus dem ESF erhalten Sie bei der BBJ Consult AG. Nächster Antragstermin ist der 31. März 2010.»»


Das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung hat am 21. Januar 2010 mit einer Auftaktveranstaltung in Madrid begonnen.»»


Arbeitspolitisches Programm Brandenburg 2009/2010 - Übersicht Förderprogramme des Landes Brandenburg, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.»»