Die Europäische Union hat seit 2007 im Rahmen der Transparenzinitiative ein zusätzliches Instrument zur Information der Öffentlichkeit über den Fördermitteleinsatz eingeführt. Die Mitgliedsstaaten und Regionen, die europäische Fördergelder einsetzen, sind verpflichtet, in einem Verzeichnis der Begünstigten alle Empfänger von Zuwendungen mit Kurzbeschreibung der Maßnahmen und den Betrag der finanziellen Förderung in elektronischer oder anderer Form zu veröffentlichen. Grundlage hierfür ist die Durchführungsverordnung 1828/2006, Art. 7.
Das Verzeichnis enthält zunächst die bewilligten Beträge. Die tatsächlich gezahlten Summen werden nach Durchführung und Abschluss der Vorhaben ergänzt. Es werden lediglich die Fördermittelempfänger genannt. Namen von Personen, die an ESF-Maßnahmen teilnehmen, werden nicht veröffentlicht.
Möchten Sie wissen, wer in Brandenburg durch den Europäischen Sozialfonds gefördert wird? Dann schauen Sie in das Verzeichnis der Begünstigten. Dieses Verzeichnis wird seit dem Jahr 2007 geführt und fortlaufend aktualisiert.
Informationen über die Empfänger von ESF-Mitteln auf Bundesebene finden Sie hier.

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