Das Operationellen Programm des Landes Brandenburg für den ESF in der Förderperiode 2007-2013 wird in Form von Richtlinien, Förderprogrammen und Maßnahmen umgesetzt, die im „Arbeitspolitischen Programm Brandenburg" zusammengefasst sind.
Die für die Umsetzung des ESF zuständige Behörde (ESF-Verwaltungsbehörde) ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, und Familie (MASF). Sie beauftragt die Bewilligungsstellen mit der Ausreichung der Mittel. Bewilligungsstellen sind die Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH und das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Dort können Anträge auf Fördermittel gestellt werden. Die LASA ist Bewilligungsstelle für den größten Teil der ESF-Förderprogramme. Das LASV bewilligt die Projekte für das ESF-geförderte „Ausbildungsprogramm Ost" im Land Brandenburg.
Informationen der Bewilligungsstellen über:
Um die ordnungsgemäße und transparente Umsetzung der Europäischen Mittel sicherzustellen, hat die Europäische Union umfangreiche Vorschriften zur Ausgestaltung der Begleit- und Abrechnungsverfahren in den Ländern erlassen. Die Ausgestaltung im Land Brandenburg ist im Operationellen Programm festgelegt.
Die Anforderungen der EU in Bezug auf die Programmplanung, die Durchführung und die Kontrolle des ESF im Land Brandenburg setzen einen Aufbau von speziellen Verwaltungsstrukturen voraus.
Der ESF ist ein EU-Strukturfonds und wird in den Mitgliedstaaten und Regionen durch sogenannte Verwaltungsbehörden umgesetzt. Im Land Brandenburg ist die zuständige Verwaltungsbehörde für den ESF im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) angesiedelt. Sie ist für die Umsetzung des ESF gemäß den Bestimmungen der EU verantwortlich.
Für die übergreifende Koordinierung der EU-Fonds im Land Brandenburg ist die Koordinierungsstelle im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg zuständig. Sie hat den Vorsitz im Gemeinsamen Begleitausschuss.
Informationen über die EU-Fonds im Land Brandenburg können Sie diesem Faltblatt und dieser Broschüre entnehmen.
fondsübergreifende Koordinierung und Vorsitz im Begleitausschuss
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Verwaltung des Operationellen Programms für den ESF
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF), Referat 34
Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam
E-Mail: esf.info@masf.brandenburg.de
Bescheinigung der Ausgabenerklärungen gegenüber der EU-Kommission und Erstellung von Zahlungsanträgen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF), Referat 16
Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam
Prüfung der Umsetzung des ESF in Brandenburg sowie Erstellung von Kontrollberichten, die an die Europäische Kommission übermittelt werden
Ministerium der Finanzen (MdF),
Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam
Unabhängige Prüfeinheit bei der Bewilligungsstelle
LASA Brandenburg GmbH, Wetzlarer Straße 54, 14482 Potsdam
Detaillierte Informationen über die Umsetzung des ESF im Land Brandenburg können Sie dem Operationellen Programm entnehmen.

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Informationen zu den
ESF-Bundesprogrammen und deren Umsetzung
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