Das Operationellen Programm des Landes Brandenburg für den ESF in der Förderperiode 2007-2013 wird in Form von Richtlinien, Förderprogrammen und Maßnahmen umgesetzt, die im „Arbeitspolitischen Programm Brandenburg" zusammengefasst sind.
Die für die Umsetzung des ESF zuständige Behörde (ESF-Verwaltungsbehörde) ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, und Familie (MASF). Sie beauftragt die Bewilligungsstellen mit der Ausreichung der Mittel. Bewilligungsstellen sind die Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH und das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Dort können Anträge auf Fördermittel gestellt werden. Die LASA ist Bewilligungsstelle für den größten Teil der ESF-Förderprogramme. Das LASV bewilligt die Projekte für das ESF-geförderte „Ausbildungsprogramm Ost" im Land Brandenburg.
Informationen der Bewilligungsstellen über:
Um die ordnungsgemäße und transparente Umsetzung der Europäischen Mittel sicherzustellen, hat die Europäische Union umfangreiche Vorschriften zur Ausgestaltung der Begleit- und Abrechnungsverfahren in den Ländern erlassen. Die Ausgestaltung im Land Brandenburg ist im Operationellen Programm festgelegt.
Die Anforderungen der EU in Bezug auf die Programmplanung, die Durchführung und die Kontrolle des ESF im Land Brandenburg setzen einen Aufbau von spezielle Verwaltungsstrukturen voraus.
Der ESF ist ein EU-Strukturfonds und wird in den Mitgliedstaaten und Regionen durch sogenannte Verwaltungsbehörden umgesetzt. Im Land Brandenburg ist die zuständige Verwaltungsbehörde für den ESF im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) angesiedelt. Sie ist für die Umsetzung des ESF gemäß den Bestimmungen der EU verantwortlich.
Für die übergreifende Koordinierung der EU-Fonds im Land Brandenburg ist die Staatskanzlei zuständig. Sie hat den Vorsitz im Gemeinsamen Begleitausschuss.
Informationen über die EU-Fonds im Land Brandenburg können Sie diesem Faltblatt und dieser Broschüre entnehmen.
fondsübergreifende Koordinierung und Vorsitz im Begleitausschuss
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Verwaltung des Operationellen Programms für den ESF
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF), Referat 34
Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam
E-Mail: esf.info@masf.brandenburg.de
Bescheinigung der Ausgabenerklärungen gegenüber der EU-Kommission und Erstellung von Zahlungsanträgen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF), Abteilung Arbeit und Gleichstellung
Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam
Prüfung der Umsetzung des ESF in Brandenburg sowie Erstellung von Kontrollberichten, die an die Europäische Kommission übermittelt werden
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF),
Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam
Unabhängige Prüfeinheit bei den Bewilligungsstellen
LASA Brandenburg GmbH, Wetzlarer Straße 54, 14482 Potsdam
LASV, Weinbergstraße 10, 03050 Cottbus
Detaillierte Informationen über die Umsetzung des ESF im Land Brandenburg können Sie dem Operationellen Programm entnehmen.

Zur Förderung der Durchlässigkeit werden im Land Brandenburg Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds eingesetzt.»»

Die EU-Kommission hat in dieser Woche mit Europa 2020 eine Strategie vorgestellt, die beschreibt, „was wir heute und morgen tun müssen, um die Wirtschaft auf den richtigen Weg zu bringen.“ »»
Die Richtlinie Transnationalität steht ab sofort auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Polnisch und Spanisch zum Download zur Verfügung.»»

Information und Beratung zur Förderung transnationaler Projekte aus dem ESF erhalten Sie bei der BBJ Consult AG. Nächster Antragstermin ist der 31. März 2010.»»

Das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung hat am 21. Januar 2010 mit einer Auftaktveranstaltung in Madrid begonnen.»»

Arbeitspolitisches Programm Brandenburg 2009/2010 - Übersicht Förderprogramme des Landes Brandenburg, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.»»