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Grundlegende Förderschwerpunkte

Der Europäische Sozialfonds wird im Land Brandenburg dafür eingesetzt, die Humanressourcen, d.h. die Fähigkeiten und das Wissen der Menschen zugunsten von Beschäftigung und Wirtschaftswachstum zu stärken.

 

Dies ist das übergeordnete Ziel im Operationellen Programm des Landes Brandenburg für den ESF in der Förderperiode 2007-2013 und bedeutet, die Mittel intensiver als bisher für die Fähigkeit zum Lernen, zur berufsbezogenen Qualifizierung und zur Anpassung an sich verändernde Verhältnisse und Bedingungen in der Arbeitswelt einzusetzen.

 

Dabei wird ein langfristiger Ansatz für mehr und besser ausgebildete Beschäftigte verfolgt, der vor allem Lösungsansätze in Umbruchsituationen bieten soll, wie beispielsweise

 

  • bei der Berufswahl
  • beim Übergang von der Schule bzw. vom Studium in den Beruf
  • bei drohendem oder bereits eingetretenem Verlust des Arbeitsplatzes,
  • bei der beruflichen Um- oder Neuorientierung
  • bei der Unterbrechung der Erwerbsarbeit oder Ausbildung aus familiären oder anderen Gründen und
  • beim Wiedereinstieg ins Berufsleben.

 

Auch die Themen Work-Live-Balance, Gesundheit am Arbeitsplatz und alternsgerechte Arbeitsorganisation gehören dazu.

 

Um das Ziel „Beschäftigungs- und Wirtschaftswachstum durch Stärkung der Humanressourcen" näher zu untersetzen, wurden im Operationellen Programm des Landes Brandenburg für den ESF in der Förderperiode 2007-2013 „Prioritätsachsen" gebildet, die die grundlegenden Schwerpunkte in der Förderpolitik definieren. Dazu gehören:

  

A Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen 

B Verbesserung des Humankapitals 

C Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen

 

Die deutschen Bundesländer haben sich dazu verständigt, diese drei Schwerpunkte als Prioritäten in ihre jeweiligen Operationellen Programme zu übernehmen. Das ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit innerhalb Deutschlands.

 

Das Land Brandenburg hat als eines von sechs Bundesländern darüber hinaus eine eigene Priorität für die europäische Kooperation festgelegt: 

  

E Transnationale Maßnahmen

  

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASF) hat ein Programm zur Förderung des transnationalen Wissens- und Erfahrungsaustausches aufgelegt und will erreichen, dass mehr Brandenburger Unternehmen und Arbeitsmarktakteure in den Erfahrungsaustausch mit anderen EU-Regionen treten und voneinander lernen. Transnationale Kooperationen sind darüber hinaus auch in den anderen oben genannten Prioritätsachsen möglich und gewünscht.

  

Neben diesen thematischen Prioritäten gibt eine weitere Prioritätsachse:

 

D Technische Hilfe

  

Darunter versteht man vorbereitende, unterstützende und nachbereitende Maßnahmen für den ESF-Einsatz, wie z. B. die Beratung von Arbeitsmarktakteuren zu den ESF-Förderprogrammen und bei der Antragsstellung, die Auswertung der Wirksamkeit von Förderprogrammen durch Studien und Evaluationen, Maßnahmen der Information und Kommunikation, wie die Erstellung von Broschüren und Faltblättern zu den ESF-Programmen, die Durchführung von Veranstaltungen oder die Inbetriebnahme und Pflege dieser ESF-Webseite.

  

Für die thematischen Prioritäten sind im Operationellen Programm des Landes Brandenburg für den ESF des Weiteren folgende strategische Ziele festgelegt worden:

  

  • Verbesserung der (kontinuierlichen) Bildungsbeteiligung
  • Verbesserung der Qualifikationssysteme in Brandenburg
  • Stärkung des sozialen Zusammenhalts
  • Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen
  • Verbesserung der Strategiefähigkeit von Unternehmen
  • Verbesserung der Qualität von Arbeitsplätzen
  • Effizienzsteigerung durch Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Akteure am Arbeitsmarkt

  

Daraus wurden konkrete spezifische Ziele und typische Förderaktivitäten abgeleitet, wie beispielsweise:

 

  • berufsbegleitende Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
  • gesundheitsorientierte und alternsgerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation,
  • Sicherung der Erstausbildung und die Schließung der Ausbildungsplatzlücke,
  • Stärkung der Unternehmen im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung, einschließlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
  • berufliche Qualifizierung von Nichtleistungsbeziehenden,
  • Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für benachteiligte junge Menschen.

 

Alle Förderprogramme müssen so gestaltet und umgesetzt werden, dass sie zur Erfüllung der jeweiligen Ziele beitragen.

 

Den Rahmen für die praktische Umsetzung der Förderpolitik bildet das Arbeitspolitische Programm Brandenburg. Es enthält die Förderprogramme, die entsprechend der Ziele des Operationellen Programms  mit Mitteln des ESF und des Landes Brandenburg umgesetzt werden.


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Datum der letzten Änderung: 16.02.2010



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