Die Landesregierung Brandenburg will mit Hilfe des ESF die Beschäftigungschancen von Arbeitsuchenden verbessern. Dazu stellt sie den Landkreisen und kreisfreien Städten aus Mitteln des ESF ein so genanntes „Regionalbudget" zur Verfügung. Dieses Budget beträgt zwischen 2007 und 2013 rund 120 Millionen Euro. Die regionalen Verantwortungsträger in den Landkreisen und kreisfreien Städten entscheiden dabei eigenständig und auf der Basis einer regionalen Entwicklungskonzeption, welche Maßnahmen für arbeitssuchende Bürgerinnen und Bürger am besten den regionalen Erfordernissen entsprechen.
Wer von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen ist oder während der Arbeitslosigkeit keine gesetzlichen Leistungen bezieht, kann über das ESF-Förderprogramm „Aktiv für Arbeit" gefördert werden, um die eigenen Beschäftigungs- und Vermittlungschancen zu erhöhen.
In den Gebieten Brandenburgs mit besonders gravierenden Arbeitsmarktproblemen können sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im öffentlichen bzw. gemeinnützigen Bereich mit Hilfe des ESF-geförderten Bundesprogramms „Kommunal-Kombi" geschaffen werden. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit finanziellen Mitteln an dessen Umsetzung.
Arbeitslose mit einer Geschäftsidee können sich an die so genannten Lotsendienste im Land Brandenburg wenden. Sie geben Unterstützung bei den ersten Schritten einer Existenzgründung. Existenzgründerinnen und -gründer können auch den Europäischen Sozialfonds auf Bundesebene nutzen und ein Gründercoaching beantragen.
Einen Überblick aller Förderprogramme zum ESF in Brandenburg finden Sie hier.

Webseite des BMAS mit Geschichten von Menschen die durch den ESF unterstützt wurden »»

Informationen zu den
ESF-Bundesprogrammen und deren Umsetzung
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Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 zur Förderung der aktiven Bürgerschaft»»

Aktuelle Informationen rund um Europa, zum ESF sowie zum Thema Beschäftigung finden Sie hier»»

Bildungsscheck für Beschäftigte in Brandenburg»»